Mandatsbedingungen und Mandatenblatt
1) Gebührenhinweise:
-Gebühren nach Gegenstandswert
Handelt es sich um eine Tätigkeit, die nach einem Gegenstandswert beurteilt wird, richten
sich die zu erhebenden Gebühren nach diesem Gegenstandswert. (49 b Abs. 5 BRAO)
-Mehrere Auftraggeber
Sind mehrer Personen Auftraggeber, ohne dass es darauf ankommt, dass eine oder alle Personen
gegenüber der Anwältin auftreten, erhöhen sich die Gebühren in gesetzlich vorgeschriebener Form.
Auch dann, wenn eine Personenmehrheit eine einzelne Person bevollmächtigt, allein gegenüber der
Anwältin auftreten zu können.
-Untervollmacht / Terminsvertretung
Die Rechtsanwältin ist zur Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auch auf andere
Rechtsanwälte berechtigt. Durch die Übertragung der Vollmacht können für den Auftraggeber bei
Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zusätzlich Gebühren entstehen.
-Vorschüsse Die Rechtsanwältin ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.
2) Auftragsumfang:
Die Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet,
wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.
3) Abtretung von Erstattungsansprüchen:
Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem
Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der
Kostenansprüche der Rechtsanwältin an diese abgetreten, und zwar mit der
Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.
4) Verrechnung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei der Rechtsanwältin eingehende
Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet
werden. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist die Rechtsanwältin insoweit befreit.
5) Haftungsbegrenzung und Versicherung
Die Haftung der Rechtsanwältin wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen
Höchstbetrag von € 250.000,00 für ein Schadensereignis beschränkt. Die Verjährungsfrist
für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gegenüber der Rechtsanwältin
beträgt 3 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem die fahrlässige Handlung erfolgt, spätestens
jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags.
6) Datenschutz
Die vom Auftraggeber der Rechtsanwältin zur Verfügung gestellten Daten und
Informationen werden zum Zwecke der Bearbeitung des Mandats gespeichert und
vertraulich behandelt.
7) Hinweis zur Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe ist der Auftraggeber verpflichtet,
unaufgefordert Einkommens- und Vermögensverbesserungen dem bewilligenden Gericht
unverzüglich anzuzeigen. Die Verletzung der Informationspflicht wird im Regelfall mit einer
nachträglichen Aufhebung der Prozesskostenhilfe geahndet.
8) Geltungsdauer
Die allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für diesen und jeden weiteren Auftrag.
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Ort / Datum Unterschrift Mandant/-in
Einwilligung zur Übersendung von Daten per Email
Ab 1. Januar 2016 erfolgt die Kommunikation auch über das besondere elektronische
Anwaltspostfach (beA) mit dem Ziel einer vollständigen Digitalisierung des Rechtsverkehrs.
Dabei steht zunächst der elektronische Datenaustausch zwischen Anwälten und Anwälten
sowie bestimmten Behörden und Gerichten im Vordergrund. In weiteren Schritten wird das
neue, digitale Aktenwesen eingeführt. Daraus ergibt sich, dass zahlreiche Dokumente nur
noch in digitaler Form zur Verfügung stehen werden. Um diese weiter an Sie zu übermitteln,
ist es erforderlich einfache und nicht verschlüsselte Versandwege zu nutzen.
So beispielsweise Ihre ganz normale Email- Adresse.
§ 43 a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung schreibt vor, dass der Rechtsanwalt zur
Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, somit auch auf die
Übersendung von Emails. Sind diese nicht verschlüsselt oder gesondert gesichert, entspricht
die Weiterleitung von digitalen Dokumenten an eine Email-Adresse dem
Verschwiegenheitserfordernis nicht.
Um Ihnen diese digitalen Daten auch weiterhin zur Verfügung stellen zu können, haben Sie
die Möglichkeit, auf die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit zu verzichten und in
eine nicht verschlüsselte Übersendung einzuwilligen.
Sie könne diese Erklärung jederzeit schriftlich widerrufen.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie diese Einwilligung und bestätigen, dass Ihnen elektronische
Post auch unverschlüsselt zugesandt werden kann.
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Ort / Datum Unterschrift Mandant/-in
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Ich, Frau / Herr ________________________________________
willige ein, dass meine Daten zu den oben benannten und dementsprechend mir zur
Kenntnis gereichten Zwecken in der oben aufgeführten Weise verarbeitet und genutzt
werden.
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Ort / Datum Unterschrift Mandant/-in